06 Okt Sexualpädagogik und „Amoris laetitia“
Eine kurze Darstellung seiner diesbezüglichen Leitgedanken
In seinem nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ über die Liebe in der Familie vom 19. März 2016 hat Papst Franziskus wichtige Aussagen über die Erziehung der Kinder insgesamt (Nr. 259-290) und auch über eine der Würde der Personen entsprechende Sexualerziehung gemacht.
Die Aufgabe christlicher Eltern besteht nicht allein darin, Kindern physisch das Leben zu schenken und sie mit dem materiell Notwendigen zu versorgen, sondern die Erziehung ist wesentlich ein personaler Beitrag zu ihrer geistigen und religiösen Formung. In diesem Prozess soll die Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Kinder gefördert werden; sie dürfen jedoch nicht sich selbst überlassen werden, weil sie der Orientierung bedürfen.
Grundsätze der Sexualerziehung bei Amors Laetitia
Es ist primär das Recht der Eltern, für die Erziehung ihrer Kinder zu sorgen und sicherzustellen, dass diese in Einklang mit ihrer Werthaltung und religiösen Überzeugung erfolgt. Der Beitrag kirchlicher Schulen wird hervorgehoben. „Amoris laetitia“ erwähnt nicht ausdrücklich, dass der primäre und eigentliche Ort der Sexualerziehung die Familie ist. Wie Papst Franziskus allerdings die Erziehung insgesamt primär der Kompetenz der Eltern zuweist, so gilt dies für ihn auch im Bereich der Sexualerziehung. Hier hebt er folgende Grundsätze hervor (Nr. 280-286):
- Die Sexualerziehung soll eine altersgemäße Hinführung zu den menschlichen und christlichen Werten auf diesem Gebiet darstellen und die Schamhaftigkeit und Keuschheit beachten und fördern. Gegenüber einer Banalisierung der Sexualität stellt er das Ziel einer „Erziehung zur Liebe, zum gegenseitigen Sich-Schenken“ von Mann und Frau heraus (Nr. 280). Entsprechende Informationen für die Kinder und Jugendlichen müssten „im geeigneten Moment kommen und in einer Weise, die der Phase ihres Lebens angepasst ist.“ (Nr. 281).
- Sie sollten vor all dem geschützt werden, was ihrem Wohl und ihrer Reifung entgegensteht, insbesondere vor pornografischen Einflüssen. Das Schamgefühl steht im Dienst des Menschen und seiner Liebesfähigkeit. „Es ist eine natürliche Verteidigung des Menschen, der seine Innerlichkeit schützt und vermeidet, zu einem bloßen Objekt zu werden.“ (Nr. 282). Ein bloß auf Verhütung und Sicherheit ausgerichteter Sexualkundeunterricht vermittelt „eine negative Haltung gegenüber dem natürlichen Zeugungszweck der Geschlechtlichkeit, als sei ein eventuelles Kind ein Feind, vor dem man sich schützen muss.“ (Nr. 283). Es geht um die Vorbereitung „auf eine große und großherzige Liebe“ (Nr. 284).
- Wichtig ist die Wertschätzung des je eigenen Leibes von Mann und Frau in ihrer Verschiedenheit und Komplementarität (Nr. 285). Obwohl „das Männliche und das Weibliche nicht etwas starr Umgrenztes ist“ und soziale Rollen daher auch einem gewissen Wandel unterliegen können, darf man dennoch „das, was männlich und weiblich ist, nicht von dem Schöpfungswerk Gottes trennen …, das vor allen unseren Entscheidungen und Erfahrungen besteht und wo es biologische Elemente gibt, die man unmöglich ignorieren kann.“ (Nr. 286)
Elternrechte stärken
Wenn „Amoris laetitia“ von der besonderen Kompetenz der Bischöfe und Bischofskonferenzen spricht, bestimmte Fragen für ihren Bereich verbindlich zu regeln – unbeschadet der Notwendigkeit einer Einheit der Lehre und der pastoralen Praxis in der Universalkirche (Nr. 3) –, so sind angesichts des oft „wertfreien“, ja ideologisch befrachteten Sexualkundeunterrichts in vielen Ländern die Bischöfe besonders gefordert, klar und eindeutig Stellung zu nehmen und die Elternrechte zu stärken.
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