Aufgeklärt?

Eltern sprechen mit ihren Kindern über Liebe, Glück und Sexualität.

Mag. Johannes Reinprecht

Direktor Institut für Ehe und Familie (IEF)

Liebe Eltern!

 

Sie sind die ersten und besten Erzieher Ihrer Kinder. Durch Ihr Vorbild ermöglichen Sie Ihren Kindern zu liebes- und beziehungsfähigen Menschen heranzureifen.
Da Sexualität keineswegs etwas rein Körperliches ist, sondern den innersten Kern der menschlichen Person betrifft, haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf eine klare, rechtzeitige und solide Aufklärung. Die Aufklärung wiederum ist eingebettet in die Gesamterziehung, und so wird dieses Thema die Eltern von der Geburt bis zum Erwachsensein der Kinder begleiten.

 

Als Eltern haben Sie das Recht und die liebevolle Autorität, Ihren Kindern gute Wegweiser zu einem geglückten Leben zu sein. Fordern Sie Ihre Kinder und Jugendliche auch beim Thema „Aufklärung“ immer wieder zu Gespräch und Austausch auf! Überlassen Sie diese spannende und für das Leben so prägende Aufgabe keinem anderen.

 

Für diese herausfordernde und manchmal auch schwierige Aufgabe will „aufgeklärt.info“ nützliche Tipps, Informationen, Kontaktadressen und vieles mehr geben. Wir freuen uns auf Ihre Meinung!

 

Mag. Johannes Reinprecht 

Direktor des Instituts für Ehe und Familie (IEF)

Die beste Aufklärungsliteratur von Eltern empfohlen!

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Unser Tipp:

 

Leseprobe aus dem Buch „Stark. Selbstbewusst. Aufgeklärt“

 

Artikel

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    Europäische Menschenrechtskonvention: „…Rechte der Eltern…“

    „Der Staat hat bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiete der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und en Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.

    1. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention

    mehr anzeigen

    Auszug aus dem 1. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 2

    Recht auf Bildung …

     

    … hat in der österreichischen Gesetzgebung Verfassungsrang,

    … verpflichtet den Staat, im Rahmen seines Bildungs- und Erziehungswesens die fundamentalen Überzeugungen der Eltern zu respektieren.

     

    Wenn dieses Erziehungsrecht etwa durch einen staatlichen Sexualkundeunterricht an Schulen verletzt wird …

     

    … dann können Eltern mit gutem Recht allfällige Bedenken anmelden bzw. von den Lehrern verlangen, dass sie diesbezüglich von ihnen vorab informiert werden,

    … und, wenn es nötig ist, im Interesse des Wohles des Kindes von den verfassungsmäßigen Rechten Gebrauch machen.